Wir sorgen nach festgelegten Aufgaben des WEG-Gesetzes für die Werterhaltung und Wertsteigerung Ihrer Immobilie.
Was können wir für Sie tun?
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- Erstellung von Wirtschaftsplänen und Jahresendabrechnungen
- Vorbereitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
- Gerichtliche sowie außergerichtliche Vertretung der Gemeinschaft
- Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums
- Ordnungsgemäße Geldanlage des Verwaltungsvermögens, Instandhaltungsrückstellung

